AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rudolf Novak Musikinstrumenteerzeugung GmbH

§ 1
GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verkaufsgeschäfte und Dienstleistungen zwischen NOVAK und seinen Kunden. Entgegen-
stehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt NOVAK nicht an, es sei denn, NOVAK hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichungen von diesen AGB können nur in schriftlicher Form vereinbart werden.

1.2 Diese AGB gelten bis zur Herausgabe neuer AGB durch NOVAK auch für alle zukünftigen Geschäftsfälle, selbst wenn diese ohne Hinweis auf die AGB zustande kommen.

§ 2
VERTRAGSABSCHLUSS, LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG

2.1 Angebote von NOVAK sind freibleibend. Verträge über Warenbestellungen des Kunden oder sonstiger Dienstleistungen kommen erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder erfolgter Warenlieferung bzw Leistungserbringung durch NOVAK zustande. An Bestellungen und Vertragsangebote ist der Kunde zehn Tage ab Zugang bei NOVAK gebunden. Ein Zwischenverkauf von Waren seitens NOVAK bleibt vorbehalten. Die in den Katalogen, Prospekten, im Web-Shop oder in anderen Unterlagen von NOVAK angegebene Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen udgl sind nur annähernd angegeben. Änderungen der vom Kunden bestellten Waren, die auf die Verbesserung der Technik oder auf rechtliche Vorgaben (insbesondere des Gesetzes und der Rechtsprechung) zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern diese Änderungen dem Kunden zumutbar sind. NOVAK ist außerhalb der schriftlichen Auftragsbestätigungen nicht verpflichtet, Änderungen von sich aus dem Kunden bekannt zu geben.

2.2 Ist der Kunde Unternehmer und weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung des Kunden ab, so hat der Kunde unverzüglich, spätestens aber binnen sieben Kalendertagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung, schriftlich zu widersprechen. Andernfalls kommt der Vertrag zu den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen zustande.

2.3 Ist der Kunde Unternehmer, so hat er die Rechnung unverzüglich, spätestens aber binnen sieben Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung, zu prüfen. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine schriftlichen Einwendungen gegen die Rechnung, so gilt sie als der Höhe und dem Grunde nach genehmigt.

2.4 Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib- und Kalkulationsfehler sind für NOVAK nicht verbindlich und geben dem Kunden keinen Anspruch auf Schaden-ersatz.

2.5 Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, gilt die Ware als „ab Werk“ (EXW) verkauft. NOVAK stellt die Ware nach seiner freien Wahl an ihrer Zentrale in A-9020 Klagenfurt oder verbundenen Gesellschaften zur Verfügung bzw liefert ab den genannten Orten. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz von NOVAK in A-9020 Klagenfurt.

2.6 Der Versand erfolgt stets auf Rechnung des Kunden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmt NOVAK die Transportmittel und den Transportweg. Teillieferungen durch NOVAK sind zulässig.

2.7 Wird die Ware versendet, so geht die Gefahr auf Kunden, die Unternehmer sind, über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Ist vereinbart, dass die Ware durch den Kunden abgeholt wird, geht die Gefahr auf den Kunden mit der tatsächlichen Übergabe der Ware bzw dem Ablauf der vereinbarten Abholfrist bzw des Abholtermins über. Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, ist NOVAK berechtigt, die Ware einzulagern und angemessene Lagerkosten geltend zu machen.

2.8 Von NOVAK angegebene Lieferfristen erfolgen immer freibleibend und werden nach Möglichkeit eingehalten. Ist die Einhaltung einer ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Lieferfrist infolge von NOVAK nicht beherrschbarer, nicht zu vertretender Umstände, zB bei höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, im Fall behördlicher Verfügung, Energiemangel oder Arbeitskampfmaßnahmen bei NOVAK oder seinen Zulieferern nicht möglich, wird die Lieferfrist für die Dauer dieses Umstands und der Beseitigung der resultierenden betrieblichen Folgewirkungen unterbrochen. Sollten die Umstände länger als drei Monate andauern, ist jede Vertragspartei wegen des noch nicht erfüllten Teils zum Rücktritt berechtigt, ohne dass dadurch Schadenersatzansprüche entstehen.

2.9 Ist für die Lieferung durch NOVAK ausdrücklich eine verbindliche Lieferfrist vereinbart, so tritt bei Überschreiten der Frist Verzug erst nach erfolgter Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist von zumindest zwei Wochen ein. Zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadenersatz ist der Kunde erst nach Eintritt des Verzugs und nach fruchtlosem Ablauf einer NOVAK gesetzten, weiteren angemessenen Nachfrist berechtigt.

2.10 Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde, beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden technischen, unternehmerischen und finanziellen Voraussetzungen, insbesondere der Bezahlung der Ware.

2.11 Warenlieferungen an Kunden und/oder Lieferorte außerhalb der Europäischen Union erfolgen nur aufgrund gesonderter, vorheriger, schriftlicher Vereinbarung.

§ 3
PREISE UND ZAHLUNG

3.1 Die vom Kunden zu bezahlenden Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste von NOVAK und sind auch im Web ersichtlich. Alle Preise verstehen sich, sofern nichts anderes angemerkt ist, inklusive Umsatzsteuer.
Alle Preise sind bis zum Tag des Vertragsabschlusses nach § 2.1. freibleibend und gelten ab dem von NOVAK in der Auftragsbestätigung genannten Liefer- bzw Versandort. Versandkosten und Umsatzsteuer werden gesondert ausgewiesen.

3.2 Anfallende Versandkosten werden gesondert auf unserer Website unter angegeben. Sollten im Zuge des Versandes Import- oder Exportabgaben fällig werden, hat der Kunde diese zu tragen. Auf Wunsch kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden, die vom Kunden zu bezahlen ist.

3.3 Der gesamte Kaufpreis für die bestellte Ware ist mangels anderer schriftlicher Vereinbarung im Voraus unmittelbar nach Abschluss des Vertrags zu bezahlen. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Kunden Barzahlung, PayPal oder Bankeinzug zur Verfügung. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf dem Geschäftskonto von NOVAK als geleistet. NOVAK verrechnet den Kaufpreis im Ganzen oder in Teilen und darf Anzahlungen verlangen. Die Fakturen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug binnen 7 Tagen zu bezahlen. Zum Beginn der Lieferfrist siehe § 2.10. Rechtzeitige Zahlungen müssen bei NOVAK zum Termin bzw am letzten Tag der Frist bar eingelangt bzw ihrem Konto unwiderruflich gutgeschrieben sein.

3.4 Der Kunde gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch und ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Ist der Kunde auch nur mit einer Zahlung in Verzug, ist NOVAK berechtigt,
a) Mahngebühren in der Höhe von EUR 10,00 netto für jede (eigene) Mahnung zu verrechnen,
b) sämtliche anfallenden Kosten für Betreibungsschritte durch Dritte (Rechtsanwaltskosten bzw Kosten von Inkassobüros) nach den gesetzlichen Regelungen zu verrechnen,
c) Zahlungen zuerst zur Abdeckung aufgelaufener Kosten, hiernach zur Abdeckung angefallener Verzugszinsen und sodann auf die älteste Schuld anzurechnen (allfällige Zahlungswidmungen des Kunden werden hiermit als unbeachtlich vereinbart),
d) unbeschadet des Rechts der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (dieser Zinssatz ist entsprechend höher anzusetzen, wenn NOVAK selbst eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist),
e) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen, wobei der Zeitraum des Zahlungsverzugs jedenfalls eine angemessene Verlängerungsfrist ist (diese Bestimmung gilt für Fälle, in welchen die Lieferfrist aufgrund einer diesbezüglichen Vereinbarung bereits vor vollständigem Zahlungseingang begonnen hätte, zum grundsätzlichen Beginn der Lieferfrist vgl § 2.10),
f) weitere Lieferungen zurückzuhalten,
g) bei vereinbarter Zahlung in mehreren Kaufpreisraten den gesamten noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminverlust),
h) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und allfällige Ersatzansprüche geltend zu machen.

3.5NOVAK steht es frei, den Kunden mit allen aufgewendeten Kosten, die im Zusammenhang mit der offenen Verbindlichkeit entstehen, zu belasten.

3.6 Der Kunde verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von NOVAK sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung von NOVAK stehen, gerichtlich festgestellt oder von NOVAK anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit der Aufrechnung.

§ 4
GEWÄHRLEISTUNG

4.1 Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, bleiben unberührt. Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt daher zwei Jahre ab Lieferung. Verbraucher haben NOVAK Mängel schriftlich anzuzeigen.

4.2NOVAK gewährleistet, dass die Waren zum Zeitpunkt der Übergabe die vereinbarte Beschaffenheit haben und frei von Sachmängeln sind. Die Waren eignen sich für die im Vertrag vorgesehene Verwendung und weisen jene Beschaffenheit auf, die bei Waren gleicher Art üblich sind.

4.3 Kunden, die Unternehmer sind, haben die Ware nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und NOVAK erkennbare Mängel unverzüglich binnen vier Tagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Mängel, die dabei auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können oder die sich erst später zeigen, sind NOVAK unverzüglich, spätestens aber binnen acht Tagen nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Das Risiko des Zugangs der Mängelrüge trägt der Kunde. Kommt der Kunde den Untersuchungs- und Mitteilungsobliegenheiten nach diesem Absatz nicht zeitgerecht nach, gilt die Ware als genehmigt und der Kunde kann keine Ansprüche wegen des Mangels mehr geltend machen (insbesondere nicht aus Gewährleistung, Schadenersatz und Irrtum). § 377 Abs 5 UGB bleibt unberührt.

4.4 Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate ab Lieferung.

4.5 Liegt ein Mangel vor, so ist NOVAK nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) berechtigt, sofern NOVAK nicht zur Verweigerung der Gewährleistung (vgl zB § 932 Abs 4 ABGB) berechtigt ist.

4.6 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aufzulösen (Wandlung) – sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt – oder die Minderung des Kaufpreises zu verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, insbesondere unmöglich ist bzw NOVAK in einem angemessenen Zeitraum nicht gelingt, von NOVAK verweigert oder schuldhaft verzögert wird. Zur Vornahme der Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen hat der Kunde NOVAK die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.

4.7 Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der restlichen Lieferung.

4.8NOVAK kann nach eigener Wahl vom Kunden verlangen, dass er das mangelhafte Teil/die Ware auf Kosten von NOVAK an eine von NOVAK genannte Adresse schickt oder er es/sie bereithält und NOVAK oder ein von ihm beauftragter Dritter die Mangelbeseitigung oder den Austausch direkt beim Kunden vornehmen/vornimmt.

4.9 Normaler Verschleiß bzw gewöhnliche Abnutzung der Ware begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Auf eine allfällige Gebrauchsanweisung, die der Ware beigefügt ist, wird ausdrücklich hingewiesen. Für Schäden durch davon abweichende Nutzung kann keine Haftung übernommen werden.

4.10NOVAK darf die Nachbesserung oder Ersatzlieferung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten nicht in dem Umfang erfüllt hat, der dem mangelfreien Teil der erbrachten Lieferung entspricht (zB bei selbständiger Verwendbarkeit).

§ 5
HAFTUNG, SCHADENERSATZ

5.1NOVAK haftet – soweit in diesen AGB nicht anders geregelt – nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesem § 5 keine Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen vereinbart werden.

5.2 Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit werden einvernehmlich ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Ist der Kunde Unternehmer, so verjähren Ersatzansprüche in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Gegenüber Unternehmern gilt auch ein Haftungsausschluss für Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn, insbesondere bei etwa verspäteter oder mangelhafter Lieferung oder bei Nichtlieferung. Das Recht des Kunden auf Gewährleistung bleibt nach Maßgabe des § 4 unberührt.

5.3 Soweit die Haftung von NOVAK ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von NOVAK.

§ 6
WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER

6.1 Ist der Kunde Verbraucher und hat er einen Vertrag mit NOVAK im Fernabsatz (zB über den Web-Shop) oder außerhalb von Geschäftsräumen über den Erwerb von Waren abgeschlossen, so kann er vom abgeschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er oder ein von ihm benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt, ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Dieses Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Waren nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf seine Bedürfnisse zugeschnitten sind (beispielsweise bei Aufdruck von Namen, Logos oder anderen Werbemitteln; § 18 Abs 1 Z 3 FAGG).

6.2 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher der NOVAK GmbH (Neunergasse 6, A-9020 Klagenfurt, E-Mail: info@novak-harmonikas.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Verbraucher kann dafür das auf unserer Website abrufbare Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht zwingend vorgeschrieben ist.

6.3 Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, wird NOVAK alle bereits erhaltenen Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei NOVAK eingegangen ist. NOVAK kann die Rückzahlung verweigern, bis die Waren wieder zurückerhalten wurden oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

6.4 Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er NOVAK über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an oben ersichtliche Adresse zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Die Kosten der Rücksendung der Ware hat der Kunde zu tragen.

6.5 Ist der Kunde Verbraucher und hat er einen Vertrag mit NOVAK im Fernabsatz (zB über den Web-Shop) oder außerhalb von Geschäftsräumen über die Erbringung von Dienstleistungen (zB Kurse und Seminare gemäß § 3) oder über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeichert sind (zB Downloads) abgeschlossen, so kann er vom abgeschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss zurücktreten. NOVAK wird die Dienstleistung erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist erbringen bzw die digitalen Inhalte zur Verfügung stellen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung bzw die digitalen Inhalte bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht bzw zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er in einem solchen Fall bei einem Rücktritt binnen 14 Tagen einen Betrag zu zahlen hat, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den von NOVAK bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht. Hat NOVAK bereits sämtliche vereinbarten Dienstleistungen vollständig erbracht, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht mehr zu (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).

§ 7
EIGENTUMSVORBEHALT

7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von NOVAK. Der Eigentumsvorbehalt hat auch Gültigkeit gegenüber dem Spediteur, dem die Waren auf Wunsch des Kunden oder auf Veranlassung von NOVAK übergeben werden.

7.2 Zum Weiterverkauf der Ware vor vollständiger Bezahlung ist der Kunde ausschließlich nach Einholung und nach Maßgabe einer schriftlichen Zustimmung von NOVAK berechtigt. Die Befugnis zum Weiterverkauf entfällt automatisch, wenn der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat.

7.3 NOVAK ist berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich und vollständig nachkommt oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird sowie bei Abweisung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse oder der Kunde faktisch seine Zahlungen einstellt oder wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen Ausgleichs an seine Gläubiger herantritt. Die Zurücknahme der Ware durch NOVAK gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, NOVAK erklärt dies gesondert schriftlich. Auch bei Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware bleibt das Recht von NOVAK, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bestehen.

7.4 Eingriffe Dritter in das Eigentum vom NOVAK sowie eine Pfändung der Vorbehaltsware sind vom Kunden abzuwehren. Der Kunde muss dabei auf das Eigentum von NOVAK hinweisen und NOVAK unverzüglich schriftlich verständigen.

§ 8
DATENSCHUTZ

8.1 Im Rahmen des Vertragsabschlusses speichert und verarbeitet NOVAK den Vor- und Nachnamen bzw. die Firma des Kunden, seine Anrede, seine Adresse (Postadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), die bestellten Waren und Dienstleistungen, den Preis, die Kontodaten des Kunden für Abbuchungen sowie bei Kunden, die Unternehmer sind, die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer. Diese Daten werden – sofern keine darüberhinausgehende, ausdrückliche Zustimmung des Kunden vorliegt – lediglich zum Zweck der vertraglichen Abwicklung und der Übermittlung der bestellten Waren verarbeitet. Diese Daten werden gemäß Art 6 Abs 1 lit b Datenschutz-Grundverordnung (in der Folge kurz: „DSGVO“) rechtmäßig erhoben, da sie zur Erfüllung des Vertrags zwischen NOVAK und dem Kunden erforderlich sind. Ohne Zurverfügungstellung dieser Daten kann daher keine Übermittlung der bestellten Waren erfolgen. Wird der Einkaufsvorgang im Webshop abgebrochen, werden auch die gespeicherten Daten gelöscht. Nach Durchführung der Bestellung und Ablauf der Gewährleistungsfrist werden die erhobenen Daten gelöscht, sofern kein anderer Rechtsgrund zur weiteren Verwendung (insbesondere ausdrückliche Zustimmung des Kunden, gesetzliche Aufbewahrungsfristen) vorliegt. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt ausschließlich an den vom Kunden selbst ausgewählten Zahlungsdienstleister bzw. einen Zustelldienstleister und zwar auch nur soweit, als dies zur Erfüllung dieses Vertrags unbedingt notwendig ist. Bei der Buchung von Kursen und Seminaren ist es möglich, dass die Daten an einen externen Lehrer zur Erbringung der vertraglichen Leistungen weitergegeben werden; der Kunde wird über die Person des externen Lehrers vorab informiert. Externe Lehrer sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen die Kundendaten nicht an Dritte weitergeben oder für andere Zwecke als die Erbringung der vereinbarten Leistungen verwenden. Der konkrete Vertrag zwischen NOVAK und dem Kunden wird zum Zwecke der Durchführung der Bestellung gespeichert. Vom Kunden unaufgefordert zugesendete Daten werden entsprechend dem vom Kunden angegebenen bzw. angestrebten Zweck verarbeitet und nach Zweckerfüllung gelöscht.

8.2 Erhebt NOVAK im Rahmen eines Vertragsabschlusses die E-Mail-Adresse eines Kunden, ist NOVAK im Rahmen der Bestimmung des § 107 Telekommunikationsgesetz (TKG) dazu berechtigt, dem Kunden einen Newsletter über eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen zukommen zu lassen, sofern der Kunde klar und deutlich die Möglichkeit erhalten hat, eine solche Nutzung bei deren Erhebung abzulehnen und er nicht durch Eintragung in die in § 7 Abs 2 E-Commerce-Gesetz genannte Liste eine Zusendung generell abgelehnt hat. NOVAK wird dem Kunden bei Erhebung der E-Mail-Adresse und bei jeder einzelnen Zusendung eines Newsletters die Möglichkeit einräumen, die (weitere) Zusendung abzulehnen.

8.3 Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten NOVAK von ihm erfasst hat. Sollten die erfassten Daten unrichtig sein oder werden, kann der Kunde eine Berichtigung der Daten verlangen. Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen kommt dem Kunden außerdem ein Recht auf Löschung (Art 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art 18 f DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO) zu. Eine deutsche Fassung der DSGVO finden Sie zu Ihrer Kenntnisnahme unter folgendem Link: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0679&from=DE

Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten können sich Kunden an folgende Kontaktadresse bei NOVAK wenden:
info@novak-harmonikas.com oder +43 (0) 463 31704.

8.4 Sollte der Kunde der Ansicht sein, dass NOVAK bei der Verarbeitung seiner Daten gegen rechtliche Bestimmungen verstößt, steht es ihm frei, Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde bzw. bei der nationalen Aufsichtsbehörde seines Aufenthaltsstaates einzubringen.

§ 9
GERICHTSSTAND UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB sowie Zusicherungen jeglicher Art und Erklärungen gegenüber NOVAK bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen.

9.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen NOVAK und dem Kunden findet das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss aller bi- und/oder multilateraler Abkommen betreffend den Kauf beweglicher Sachen, insbesondere unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge betreffend den internationalen Warenkauf (CISG) sowie der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechtsgesetzes (IPRG) und Rom I Anwendung. Vertragssprache ist deutsch.

9.3 Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder seinen Wohnsitz oder geschäftlichen Hauptsitz außerhalb Österreichs hat, ausschließlich das für A-9020 Klagenfurt, Österreich, sachlich zuständige Gericht zuständig. NOVAK ist aber auch berechtigt, jeden anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu wählen.

9.4 Ist der Kunde Verbraucher, wird als außergerichtliche Streitschlichtungsstelle die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte (www.verbraucherschlichtung.or.at) tätig. Der Kunde kann bei Streitigkeiten diese Schlichtungsstelle anrufen. Der Verbraucher nimmt zur Kenntnis, dass NOVAK nicht verpflichtet ist, diese Stelle zur Streitschlichtung einzuschalten oder sich ihr zu unterwerfen, und dass NOVAK im Falle einer Streitigkeit erst entscheiden wird, ob einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren zugestimmt wird oder nicht.

9.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall wird anstelle der unwirksamen Bestimmung eine neue Regelung getroffen werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung oder dem mutmaßlichen Willen von NOVAK entspricht oder am nächsten kommt.

Rudolf Novak Musikinstrumenteerzeugung GmbH
FN 142425z – Landesgericht Klagenfurt
Neunergasse 6
A-9020 Klagenfurt
ÖSTERREICH
E-Mail: info@novak-harmonikas.com
Website: www.novak-harmonikas.at
Telefon: +43 (0) 463 31704
UID: ATU40006202
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